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   BGH, 26.07.2017 - 1 StR 316/17   

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https://dejure.org/2017,29190
BGH, 26.07.2017 - 1 StR 316/17 (https://dejure.org/2017,29190)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2017 - 1 StR 316/17 (https://dejure.org/2017,29190)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - 1 StR 316/17 (https://dejure.org/2017,29190)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung; Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung; Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit des Rechtsmittels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung; Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung; Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit des Rechtsmittels

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 1 ; StPO § 349 Abs. 2
    Aussetzung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung; Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung; Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit des Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1961 - 1 StR 140/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 1 StR 316/17
    Eine Beschwer ist Voraussetzung für die Zulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. Senat, Beschluss vom 24. November 1961 - 1 StR 140/61, BGHSt 16, 374, 378 f).
  • BGH, 24.08.2016 - 1 StR 300/16

    Neuprüfung hinsichtlich der Möglichkeit einer Bewährungsstrafe

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 1 StR 316/17
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 24. August 2016 (1 StR 300/16) dieses Urteil aufgehoben, soweit dem Angeklagten eine Strafaussetzung zur Bewährung versagt worden war.
  • KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17

    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Beschwerde des als

    Sie ist nur dann gegeben, wenn die ergangene (oder abgelehnte) Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Betroffenen enthält, seine Rechte und geschützten Interessen eine unmittelbare Beeinträchtigung erfahren haben und die Beseitigung einer fehlsamen Erwägung dem Beschwerdeführer die Aussicht auf eine andere, ihm günstigere Entscheidung eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 1 StR 316/17 - juris; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2015, 381; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2016, 31 m.w.N.; KG OLGSt StPO § 116b Nr. 1; Paul in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., Vorb. § 296 Rdn. 5 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Vorb. § 296 Rdn. 9).
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